AGB Anlage | Soccergolf.de

AGB Soccergolfanlage

AGB Soccergolfanlage

 

Fußballgolf wird in freier Natur gespielt. Der Spielbereich führt auch unter Bäumen hindurch. Der Aufenthalt auf der gesamten Anlage geschieht auf eigene Verantwortung. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen und Beschädigungen (z.B. Kleidung, eigene Fußbälle) jeglicher Art.  Bei Wind sind die Bäume zu beobachten und auf Bruchholz zu achten.

 

Unwetter

Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Bespielbarkeit und Nutzung der Anlage aufgrund der Wetterlage.  Der Betreiber behält sich das Recht vor, bei Unwetter (Sturm, Hagel, Gewitter etc.) den Platz für unspielbar bzw. für nicht nutzbar zu erklären.

In solchen Fällen sind die Gäste der Soccergolfanlage verpflichtet die Anlage unverzüglich zu verlassen, zur Vermeidung von Personenschäden.

Eine Entschädigung von z.B. Spielgebühren ist nicht möglich.

 

Kinder

Kinder unter 12 Jahren ist der Aufenthalt auf der Anlage nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.

 

Fotos/Videos

Vom Betreiber gemachte Fotos oder Videos können frei verwendet werden. Mit betreten der Anlage sind Sie hiermit einverstanden. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein müssen Sie ausdrücklich Widersprechen

 

Hunde

Hunde dürfen im Biergarten an der Leine geführt werden. Das Mitnehmen einer Tüte für den Hundekot ist Pflicht. Sollte der Halter den Hundekot nicht aufnehmen und außerhalb der Anlage entsorgen ist der Betreiber berechtigt, den Hundehalter mit dem Hund vom Platz zu verweisen. Auf der Spielanlage sind Hunde nicht erlaubt.

 

Rucksäcke

Zur Gewährleistung eines angepassten Spielablaufes ist das Mitführen von Rucksäcken auf der Fußballgolfanlage generell nicht erlaubt.

 

Stollenschuhe

Auf der gesamten Anlage ist das Tragen von Fußballschuhen mit Stollen oder Nocken verboten, da diese den Rasen beschädigen. Sollte der Betreiber feststellen, dass Stollenschuhe getragen werden, ist dieser berechtigt den Spieler von der Anlage zu verweisen, ohne Erstattung der Spielgebühr.

 

Eigene Speisen/Getränke

Die Anlage der Soccergolfanlage finanziert sich aus den Einnahmen von Spielgebühren und dem Verkauf von Speisen und Getränken.

Aus diesem Grund ist der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken innerhalb der Soccergolf-Anlage nicht erlaubt.

Sollte der Betreiber feststellen, dass dennoch Eigenes verzehrt wird ist dieser berechtigt, von jedem Nutzer der Anlage eine Entschädigungspauschale in Höhe von 5,-€ zu verlangen. Ein Platzverweis wird vorbehalten.

Alkoholisierten Personen ist  der Spielbetrieb ohne Ausnahme untersagt, eine Auszahlung der Spielgebühr erfolgt nicht.

 

Stornierung von Buchungen/Reservierungen

Stornierungen bis 4 Tage vor Veranstaltungstag  bis 10% der gesamten Spielgebühr aller gemeldeten Spieler.

Stornierung bis 10 Tage vor Veranstaltungstag bis 20 % der gesamten Spielgebühr aller gemeldeten Spieler.

Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungstag bis 50 %  der gesamten Spielgebühr aller gemeldeten Spieler.